Investor Relations
WKN: A0LEZB
LEI: 391200V10BZQYPH4TC93
https://www.boerse-muenchen.de/Aktie/DE000A0LEZB2
Investor-Relations-Kontakt:
NCTE AG
Sebastian Müller
Raiffeisenallee 3
82041 Oberhaching
Tel.: +49 89 665619-15
E-Mail: ir@ncte.de
Zum Abonnieren unserer Publikationen nach MMVO/MAR:
Bitte Anfrage an ir@ncte.de senden. Mit der Anfrage stimmen Sie der Speicherung Ihrer Daten nach DSGVO zu.
(Die zukünftigen Termine sind vorläufig und können verändert bzw. ergänzt werden)
- Vorläufiges Ergebnis 2024 / Prognose 2025: April 2025
- Offenlegung Jahresabschluss 2024: April 2025
- ausserordentliche Hauptversammlung: 30. April 2025
- Veröffentlichung Geschäftsbericht 2024: April 2025
- Newsletter Q1/25: April 2025
- ordentliche Hauptversammlung: Juni 2025
- Halbjahresbericht 2025: Juli 2025
- m:access Analystenkonferenz (Börse München): 16. Oktober 2025
- Newsletter Q3/25: Oktober 2025
Satzung der Gesellschaft
Corporate News
ORDENTLICHE HAUPTVERSAMMLUNG 2024
Der Abstimmende kann von der Gesellschaft nach § 129 Abs. 5 Satz 1 AktG innerhalb eines Monats nach dem Tag der Hauptversammlung eine Bestätigung darüber
verlangen, ob und wie seine Stimme gezählt wurde. Ein entsprechendes Verlangen kann per E-Mail an ncte@linkmarketservices.eu gerichtet werden
Ausserordentliche Hauptversammlung 2024
Der Abstimmende kann von der Gesellschaft nach § 129 Abs. 5 Satz 1 AktG innerhalb eines Monats nach dem Tag der Hauptversammlung eine Bestätigung darüber
verlangen, ob und wie seine Stimme gezählt wurde. Ein entsprechendes Verlangen kann per E-Mail an ncte@linkmarketservices.eu gerichtet werden.
Ausserordentl. HV 2025
Die außerordentliche Hauptversammlung der NCTE AG findet am Mittwoch, 30. April 2025, um 09:00 Uhr (MESZ) statt. Die außerordentliche Hauptversammlung der Gesellschaft wird als virtuelle Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten (mit Ausnahme der von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter) abgehalten. Für ordnungsgemäß angemeldete Aktionäre und ihre Bevollmächtigten wird die gesamte Hauptversammlung, einschließlich etwaiger Redebeiträge, der Fragenbeantwortung und der Abstimmungen, live in Bild und Ton im passwortgeschützten Internetservice übertragen. Über den passwortgeschützten Internetservice können die ordnungsgemäß angemeldeten Aktionäre (bzw. deren Bevollmächtigte) unter anderem die virtuelle Hauptversammlung live in Bild und Ton verfolgen sowie gemäß den dafür vorgesehenen Verfahren ihr Stimmrecht im Wege der elektronischen Briefwahl ausüben, eine Vollmacht an einen Dritten bzw. eine Vollmacht mit Weisungen an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft erteilen, bis 24. April 2025, 24:00 Uhr (MESZ), Stellungnahmen zu den Gegenständen der Tagesordnung im Wege elektronischer Kommunikation einreichen, ab ca. 1 Stunde vor Beginn der Hauptversammlung über den virtuellen Wortmeldetisch einen Redebeitrag anmelden und anschließend das Rederecht ausüben; das Rederecht umfasst insbesondere auch das Recht, Anträge und Wahlvorschläge nach § 118a Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 AktG zu stellen, sowie das Auskunftsverlangen nach § 131 Abs. 1 AktG; sowie während der Hauptversammlung Widerspruch gegen einen Beschluss der Hauptversammlung zu Protokoll erklären. Eingereichte Stellungnahmen zu den Gegenständen der Tagesordnung werden, soweit nicht ausnahmsweise von einer Zugänglichmachung nach § 130a Abs. 3 Satz 4 AktG abgesehen werden darf, bis spätestens vier Tage vor der Hauptversammlung, also spätestens am 25. April 2025, 24:00 Uhr (MESZ), im passwortgeschützten Internetservice zugänglich gemacht. Beachten Sie die Anmeldefrist: Mittwoch, 23. April 2025, 24:00 Uhr (MESZ). Sie können sich über den Passwortgeschützten Internetservice bis zum Ablauf der Anmeldefrist für die Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts anmelden. Aktionären, die spätestens am 9. April 2025, 00:00 Uhr (MESZ), im Aktienregister der Gesellschaft eingetragen sind, werden die individuellen Zugangsdaten (Zugangskennung und Zugangspasswort) zusammen mit der Einladung zur Hauptversammlung zugesandt.Andere Personen als die angemeldeten Aktionäre oder ihre Bevollmächtigten können die Hauptversammlung nicht im Internet verfolgen. Bei späterer (Unter-)Bevollmächtigung gilt: Die Nutzung des passwortgeschützten Internetservices durch den Bevollmächtigten setzt voraus, dass der Bevollmächtigte die entsprechenden Zugangsdaten erhält.
AUSSERORDENTLICHE HAUPTVERSAMMLUNG 2025
Der Abstimmende kann von der Gesellschaft nach § 129 Abs. 5 Satz 1 AktG innerhalb eines Monats nach dem Tag der Hauptversammlung eine Bestätigung darüber
verlangen, ob und wie seine Stimme gezählt wurde. Ein entsprechendes Verlangen kann per E-Mail an ncte@linkmarketservices.eu gerichtet werden.