Investor Relations
WKN: A0LEZB
LEI: 391200V10BZQYPH4TC93
https://www.boerse-muenchen.de/Aktie/DE000A0LEZB2
Investor-Relations-Kontakt:
NCTE AG
Sebastian Müller
Raiffeisenallee 3
82041 Oberhaching
Tel.: +49 89 665619-15
E-Mail: ir@ncte.de
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(Die zukünftigen Termine sind vorläufig und können verändert bzw. ergänzt werden)
- ordentliche Hauptversammlung: 31.07.2026
Satzung der Gesellschaft
Emittentenberichte
Corporate News
Ordentl. HV 2026
Die ordentliche Hauptversammlung der NCTE AG findet am Freitag, dem 31. Juli 2026, um 09:30 Uhr (MESZ), statt. Die ordentliche Hauptversammlung der Gesellschaft wird als virtuelle Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten (mit Ausnahme der Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft) abgehalten. Für ordnungsgemäß angemeldete Aktionäre und ihre Bevollmächtigten wird die gesamte Hauptversammlung, einschließlich etwaiger Redebeiträge, der Fragenbeantwortung und der Abstimmungen, live in Bild und Ton im HV-Portal (https://ncte.m2v-apps.de) übertragen. Über das HV-Portal können die ordnungsgemäß angemeldeten Aktionäre (bzw. deren Bevollmächtigte) unter anderem die virtuelle Hauptversammlung live in Bild und Ton verfolgen sowie gemäß den dafür vorgesehenen Verfahren ihr Stimmrecht im Wege der elektronischen Briefwahl ausüben, eine Vollmacht an einen Dritten bzw. eine Vollmacht mit Weisungen an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft erteilen, bis 25. Juli 2026, 24:00 Uhr (MESZ), Stellungnahmen zu den Gegenständen der Tagesordnung in Textform im Wege elektronischer Kommunikation einreichen, ab ca. 1 Stunde vor Beginn der Hauptversammlung über den virtuellen Wortmeldetisch einen Redebeitrag anmelden und anschließend das Rederecht ausüben; das Rederecht umfasst insbesondere auch das Recht, Anträge und Wahlvorschläge nach § 118a Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 AktG zu stellen, das Auskunftsrecht nach § 131 Abs. 1 AktG und das Recht, Widerspruch einzulegen; sowie während der Hauptversammlung Widerspruch gegen einen Beschluss der Hauptversammlung zu Protokoll erklären. Eingereichte Stellungnahmen zu den Gegenständen der Tagesordnung werden, soweit nicht ausnahmsweise von einer Zugänglichmachung nach § 130a Abs. 3 Satz 4 AktG abgesehen werden darf, bis spätestens vier Tage vor der Hauptversammlung, also spätestens am 26. Juli 2026, 24:00 Uhr (MESZ), im HV-Portal zugänglich gemacht.
Anmeldung zur Hauptversammlung
Aktionäre können sich auch elektronisch unter Nutzung des HV-Portals (https://ncte.m2v-apps.de) zur Hauptversammlung anmelden.
Bitte beachten Sie die Anmeldefrist: Freitag, 24. Juli 2026, 24:00 Uhr (MESZ).
Für die Nutzung des HV-Portals ist eine Zugangsberechtigung erforderlich. Aktionären, die spätestens am 10. Juli 2026, 00:00 Uhr (MESZ), im Aktienregister der Gesellschaft eingetragen sind, werden die individuellen Zugangsdaten (Zugangskennung und Passwort) zusammen mit der Mitteilung über die Einberufung der Hauptversammlung zugesandt. Bei späterer (Unter-)Bevollmächtigung gilt: Die Nutzung des HV-Portals durch den Bevollmächtigten setzt voraus, dass der Bevollmächtigte die entsprechenden Zugangsdaten erhält.
ORDENTLICHE HAUPTVERSAMMLUNG 2026
ORDENTLICHE HAUPTVERSAMMLUNG 2024
Der Abstimmende kann von der Gesellschaft nach § 129 Abs. 5 Satz 1 AktG innerhalb eines Monats nach dem Tag der Hauptversammlung eine Bestätigung darüber
verlangen, ob und wie seine Stimme gezählt wurde. Ein entsprechendes Verlangen kann per E-Mail an ncte@linkmarketservices.eu gerichtet werden
Ausserordentliche Hauptversammlung 2024
Der Abstimmende kann von der Gesellschaft nach § 129 Abs. 5 Satz 1 AktG innerhalb eines Monats nach dem Tag der Hauptversammlung eine Bestätigung darüber
verlangen, ob und wie seine Stimme gezählt wurde. Ein entsprechendes Verlangen kann per E-Mail an ncte@linkmarketservices.eu gerichtet werden.
Ausserordentl. HV 2025
Die außerordentliche Hauptversammlung der NCTE AG fand am Mittwoch, 30. April 2025, um 09:00 Uhr (MESZ) statt. Die außerordentliche Hauptversammlung der Gesellschaft wurde als virtuelle Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten (mit Ausnahme der von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter) abgehalten.
AUSSERORDENTLICHE HAUPTVERSAMMLUNG 2025
Der Abstimmende kann von der Gesellschaft nach § 129 Abs. 5 Satz 1 AktG innerhalb eines Monats nach dem Tag der Hauptversammlung eine Bestätigung darüber
verlangen, ob und wie seine Stimme gezählt wurde. Ein entsprechendes Verlangen kann per E-Mail an ncte@linkmarketservices.eu gerichtet werden.